Skip to main content

Absage der Ersatz-Mitgliederversammlung

IMG_20201118_163648_resized_20201118_043908384_2

Verehrte ZGAP-Mitglieder,

vor dem Hintergrund der derzeitigen erheblichen Verschärfung der Pandemiesituation mit einem gestiegenen Infektionsrisiko und allen daraus resultierenden gesetzlichen Reglementierungen, sieht sich der ZGAP-Vorstand, u.a. nach Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft und nach Absprache mit den ZGAP-Beiräten, gezwungen, auch die Ersatz-Mitgliederversammlung (geplant für den 05.12.20 in Landau) absagen zu müssen.

Wir bitten daher alternativ dringend alle wahlberechtigten Mitglieder, sich an einer schriftlichen Abstimmung zu beteiligen! Nutzen Sie dazu bitte nur die bereits mit den ZGAP Mitteilungen 2/2020 jüngst an jedes Mitglied versandten Abstimmungsbögen. Sollte Ihnen als wahlberechtigtes Mitglied ein solcher Abstimmungsbogen nicht (mehr) verfügbar sein, steht der Abstimmungsbogen hier zum Download zur Verfügung. Alternativ können Sie auch Ersatz bei der ZGAP-Geschäftsstelle anfordern. Zur Abstimmung stehen die Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung 2019 in Neumünster und die Entlastung des ZGAP-Vorstandes für das Vereinsjahr 2019.

Da wir einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl sicherstellen müssen, bitten wir dringend darum, für jedes wahlberechtigte Mitglied einzeln einen Abstimmungsbogen mit vollständigem Namen und Adresse sowie persönlicher Unterschrift zu versehen.

File Name: Abstimmungsbogen-zur-MV-der-ZGAP-202_20201121-164621_1
File Size: 438 kb
Download File
Abstimmungsbögen (s.o. als PDF zum Download) müssen als gut lesbarer Scan (möglichst als pdf-Datei) oder per Post bis spätestens 18. Dezember 2020, 18:00 Uhr in der ZGAP-Geschäftsstelle eingegangen sein, per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder postalisch an die

ZGAP-Geschäftsstelle
c/o Zoo Landau in der Pfalz
Hindenburgstr. 12
76829 Landau in der Pfalz


Alle Abstimmungsbögen werden nach Auszählung in der ZGAP-Geschäftsstelle archiviert. Das Ergebnis der Abstimmung wird nach Ablauf der Einsendefrist zeitnah mitgeteilt. Wir weisen darauf hin, dass für eine gültige Abstimmung eine Beteiligung von mind. 50% der Mitglieder erforderlich ist. Ihre Abstimmung ist daher dringend erbeten.

Für die Durchführung einer MV 2021 über das Vereinsjahr 2020 wird sich der Vorstand eingehend beraten und erforderlichenfalls auch die ordnungsgemäße Durchführbarkeit als „digitale bzw. Hybrid-MV" prüfen. Dazu werden wir Sie, unsere Mitglieder, ebenfalls zu gegebener Zeit informieren.

Für Rückfragen steht Ihnen die ZGAP-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung und wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Bitte bleiben Sie gesund und wir hoffen auf bessere Bedingungen für eine Versammlung in 2021!

Ihr/Euer

Dr. Jens-Ove Heckel

ZGAP-Vorsitzender