Von Ralf Lohe (Originalartikel aus "ZGAP-Mitteilungen 1-2025")
Der Europäische Aal (Anguilla anguilla) ist ein Charakterfisch der europäischen und nordafrikanischen Gewässer. Den größten Teil eines Lebens verbringt er in den küstennahen Bereichen sowie – hauptsächlich – in sämtlichen Binnengewässern mit Zugang zum Meer. Der Bestand geht seit vielen Jahren kontinuierlich zurück. Dabei beträgt der Rückgang der letzten Jahrzehnte gegen 98 % – mit ungebrochen negativem Trend. Die Rote Liste der IUCN stuft ihn als „critically endangered" (CR) ein. Das Problem ist seit vielen Jahren bekannt und Gegenstand intensiver Diskussionen und Verhandlungen. Seit 2007 ist der Europäische Aal in Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens „CITES" gelistet sowie Gegenstand der EU-Verordnungen 1100/2007 und 123/2020. Geeignete Maßnahmen zur Rettung der Art wurden und werden jedoch bis heute nicht durchgeführt. Es ist zu befürchten, dass die Art in Kürze – vielleicht schon in den nächsten Jahren – ausgerottet sein wird.
Zunächst ist erklärungsbedürftig, warum hier eine Art behandelt wird, die nicht zu den Zielarten unserer ZGAP (ZOOLOGISCHE GESELLSCHAFT FÜR ARTEN- UND POPULATIONSSCHUTZ e.V.) gehört. Dann sollen die Art und die bedrohenden Faktoren kurz beschrieben und schließlich zwei Strategien skizziert werden, die geeignet wären, den Rückgang des Bestandes zu stoppen und die Art langfristig zu erhalten.
Ein Kernanliegen der ZGAP ist die Rettung hochbedrohter und weitgehend unbekannter Arten, wofür eine jeweils passende – „maßgeschneiderte" – Strategie entwickelt und angewendet wird. Ich bin der Meinung, dass die Entnahme eines Tieres aus der Natur durchaus vertretbar ist, wenn ihr ein deutlich größerer positiver Effekt für die Population gegenübersteht, zum Beispiel durch Ex-situ-Erhaltungszucht oder durch In-Wert-Setzung der Zielart. Dieser Grundgedanke war schon in der Vergangenheit der Schlüssel für die Rettung zahlreicher einst hoch bedrohter Arten, die heute wieder in gesicherten Beständen vorkommen (z.B. Schraubenziege (Capra falconeri, near threatened, NT), Zwergwildschwein (Porcula salvania, endangered, EN) und eine sehr lange Liste weiterer ZGAP-Arten, darunter einige Fischarten). Sehr unterschiedliche Arten und sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen erfordern sehr unterschiedliche Strategien, wenn sie erfolgreich sein sollen. Beim Europäischen Aal fällt auf, dass die eigentlich zur Förderung der Art gedachten und durchgeführten Maßnahmen ganz überwiegend nicht nur ungeeignet, sondern sogar kontraproduktiv sind und die Ausrottungswahrscheinlichkeit der Art noch erhöhen. Auch wenn der Aal nicht zu den ZGAP-Zielarten zählt, so fühle ich mich doch verpflichtet, hier nicht zu schweigen, sondern einen fachlichen Beitrag für den Erhalt der Art zu leisten.
Bei einem jüngsten Gespräch mit Vertretern von Naturschutzbehörden aus dem südlichen Afrika wurde zudem deutlich, dass der Umgang mit dem Europäischen Aal auch außerhalb Europas mit Aufmerksamkeit verfolgt wird. Im Gegensatz zu beispielsweise Großcarnivoren und Elefanten gibt es mit dem Aal keine nennenswerten Mensch-Wildtier-Konflikte. Er ist harmlos, nicht einmal lästig. Zudem ist er eine wirtschaftlich bedeutende Art und man sollte meinen, dass das genug Gründe sind, die Art zu erhalten. Sogar die Infrastruktur, die für einen Aufbau und eine Stärkung des Bestandes erforderlich ist, ist bereits seit Jahrzehnten vorhanden und in Betrieb. Allerdings wird sie nicht für den Erhalt des Aals genutzt. Stattdessen haben sich die mit dem Aal befassten Akteure ineinander verhakt und blockieren sich gegenseitig. Maßnahmen, die über hilflosen Aktionismus hinausgehen, sind nicht erkennbar – und das seit mehr als 30 Jahren. Dass ausgerechnet Länder, die den nachweislich erfolgreichen Artenschutz anderer Staaten immer wieder lautstark in Frage stellen, beim Schutz einer ihrer eigenen Charakterarten total versagen, darf man als befremdlich empfinden.
Der Europäische Aal ist eine katadrome Wanderart. Er verbringt den größten Teil seines Lebens (9-15 Jahre) im Süßwasser und zieht als geschlechtsreifes Tier ins Meer. Die Fortpflanzung findet höchstwahrscheinlich irgendwo in den Tiefen des Atlantiks, in der Sargassosee, als Massenereignis statt, wonach die Elterntiere sterben. Wo und wie das genau stattfindet, ist unbekannt. Die Larven gelangen dann mit dem Golfstrom nach rund drei Jahren an die europäischen und nordafrikanischen Küsten, steigen als Jungfische in Binnengewässer auf und der Zyklus schließt sich. Der Europäische Aal kann nicht gezüchtet werden, auch Besatzfische oder Tiere aus Aquakulturen sind ausnahmslos Wildfänge.
Der Einfluss natürlicher Beutegreifer auf den Bestand wird sehr kontrovers diskutiert und soll deshalb hier dargestellt werden. Beim Europäischen Aal geht man davon aus (da das bei nahe verwandten Aalarten der Fall ist), dass ein Weibchen zwischen 500.000 und 5 Millionen Eier produziert. Für den Erhalt der Art müsste davon nur etwa jedes millionste Exemplar überleben und selbst zur Fortpflanzung kommen. Dies wird seit Jahrzehnten nicht mehr erreicht. Es ist die Überlebensstrategie der Art, gewaltige Verluste durch eine gewaltige Zahl von Nachkommen zu kompensieren. Dabei ist nicht nur der - zunächst planktonische - maritime Lebensabschnitt der Tiere äußerst verlustreich. Denn Aale sind auch als erwachsene Tiere praktisch wehrlos und haben zudem ein besonders nahrhaftes Fleisch, was sie in allen Altersklassen zu einer bevorzugten Beute für sämtliche Beutegreifer macht. Nur die versteckte und überwiegend nächtliche Lebensweise schützt die Aale einigermaßen. Welchen Einfluss Beutegreifer auf den Bestand haben, hängt nicht nur von der Anzahl der Beutegreifer und der Anzahl der Beutetiere ab, sondern auch von anderen Faktoren. Das soll hier am Beispiel des in diesem Zusammenhang besonders kontrovers diskutierten Kormorans (Phalacrocorax carbo, least concern, LC) dargestellt werden: Der Kormoran ist durch seine tauchende Jagdweise, den langen, beweglichen Hals und den scharfkantigen Schnabel mit hakenförmiger Spitze bestens in der Lage, Aale aufzuspüren und zu erbeuten. Allerdings jagt er auf Sicht und kann Aale, die sich in Verstecken aufhalten, auch nur begrenzt auffinden und erreichen. Daraus ergibt sich, dass in einem trüben Gewässer mit vielen Versteckmöglichkeiten und vielen anderen Beutefischen der Einfluss des Kormorans unerheblich sein kann, aber in einem klaren Gewässer mit wenigen Versteckmöglichkeiten und wenigen anderen Fischen gegebenenfalls höher. Der Einfluss heimischer Beutegreifer ist ein natürlicher Einfluss, auf den eine Art unter normalen Umständen eingestellt ist, aber er ist bei Maßnahmen zum Erhalt des Aales zu berücksichtigen. Wenn im Rahmen der Renaturierung von Gewässern, Buhnen und Uferverbauungen aus aufgeschütteten Steinen oder geflochtenen Zweigen entfernt werden, verschwinden damit auch weiträumig Strukturen, die Aalen sicheren Schutz bieten. Das muss klar sein und kompensiert werden.
Der Aal ist in allen Altersklassen nicht nur durch natürliche Feinde und menschgemachte Einflüsse wie insbesondere Abwässer und den Klimawandel mit seinen Folgen bedroht. Nach wie vor werden die Jungfische in großem Stil an der Atlantikküste gefangen, die erwachsenen Tiere intensiv durch Berufs- und Hobbyfischer geerntet. Dazu kommen hohe Verluste durch Wasserkraftwerke, wo die bodennah dem Meer zustrebenden Fische fast zwangsläufig in die Turbinen geraten. Im Ergebnis dieser Faktoren ziehen immer weniger erwachsene Aale in die Laichgründe und in der Folge kommen weniger Jungaale an die Küsten Europas zurück. Es besteht die große Gefahr, dass ein Kipppunkt erreicht wird, bei dem nicht mehr genügend erwachsene Aale die Laichgründe erreichen, um eine effektive Fortpflanzung zu ermöglichen, und die Art plötzlich verschwindet.
Die letztgenannten Faktoren sind beherrschbar – auch kurzfristig – und das müsste auch geschehen, um die Art zu retten. So sieht das auch die EU-Verordnung 1100/2007 vor. Allerdings beschränken sich die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen weitgehend auf das Aussetzen von vor den Küsten gefangenen Jungfischen in weit entfernten Binnengewässern. Diese Maßnahmen müssen jedoch als reine Wirtschaftsförderungsmaßnahmen verstanden werden, mit denen die Ausrottung des Aals zusätzlich beschleunigt wird, wie gleich gezeigt wird. Dass mit den durchgeführten Maßnahmen keine positive Wirkung erzielt wurde, wird in der EU-Verordnung 123/2020 bestätigt. Gleichwohl werden diese schädlichen Maßnahmen weiterhin durchgeführt.
Dazu muss man wissen, dass das Einfangen und spätere Aussetzen von Wildtieren grundsätzlich eine im Artenschutz übliche und erfolgversprechende Maßnahme ist. Das trifft allerdings nur zu, wenn sich dadurch die Überlebenswahrscheinlichkeit der Tiere deutlich erhöht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Tiere von einem unsicheren Gebiet in ein sicheres gebracht werden oder wenn in menschlicher Obhut eine Phase mit natürlicherweise besonders hoher Mortalität überbrückt wird, so etwa beim Leistenkrokodil (Crocodylus porosus, LC) in Australien und Pazifischen Lachsen (Oncorhynchus spp.) in Nordamerika.
Der Gegensatz dazu ist der Besatz mit Jungaalen, die – als typisches Beispiel – vor der französischen Atlantikküste gefangen, nach Schleswig-Holstein gebracht und dort ausgesetzt werden. Eine kritische Jugendphase wird hier nicht überbrückt und die Überlebenswahrscheinlichkeit ist in Deutschland schon aufgrund der zahlreichen Kormorane auch nicht höher. Dazu kommt noch die zusätzliche Mortalität durch Fang und Transport. Weiterhin ist von dort der Weg zum Laichgebiet im Atlantik über 1.000 gefahrvolle Kilometer weiter. Vor allem aber ist es fraglich, ob die Tiere von der Küste Schleswig-Holsteins, die sie ja aus eigener Kraft nie erreicht haben, wieder den Einstieg in die Meeresströmung finden, die zum Laichgebiet führt. Daher sind diese Aale als fast ausnahmslos für die weitere Fortpflanzung verloren anzusehen. Auch bei den vier Millionen Jungaalen, die kürzlich in Berlin in die Natur entlassen wurden – öffentlichkeitswirksam und als Beitrag zum Artenschutz bezeichnet – ist davon auszugehen, dass keines dieser Tiere jemals das Laichgebiet erreichen wird. Ein positiver Aspekt für den Erhalt der Art ist da nicht erkennbar, aber mehrere negative, denn der Bestand an Jungaalen wird im Fanggebiet reduziert, ohne dass dort mehr wanderreife Aale den Weg in das Laichgebiet starten könnten.
Vorstellbar sind zwei Strategien, um den Aal zu retten:
1. Der Europäische Aal wird in Anhang I des WA aufgenommen, wodurch jeder kommerzielle internationale Handel verboten würde. Zusätzlich wird innerhalb des EU-Binnenmarktes jeglicher Fang und Handel verboten. Dadurch werden wesentliche die Art bedrohende Faktoren ausgeschaltet. Ob und in welchem Umfang es dann zu einer Verlagerung auf illegale Aktivitäten kommen wird, ist schwer abzuschätzen.
Allerdings:
• Das Problem der Wasserkraftwerke bleibt unberührt und müsste gesondert gelöst werden, wenn nicht weiterhin Jungaale über die Fischtreppen aufsteigen sollen, nur um als erwachsene Tiere in den Turbinen zu enden.
• Der Markt ist schon jetzt teilweise auf andere Aalarten umgestiegen, deren Bestände auch bereits rückläufig sind (Amerikanischer Aal (Anguilla rostrata, EN) und indopazifische Arten). Hier sehe ich die Gesellschaft in der Pflicht, das Problem nicht zu Lasten anderer Arten zu lösen.
• Die bisher rein schädlichen Nutzer des Aals würden aus der Verantwortung entlassen, statt sie in die Pflicht zu nehmen, sich für den Erhalt und Aufbau des Aalbestandes einzubringen.
• Ein Totalverbot würde das berufliche Aus für die meisten Akteure bedeuten. Ihr zu erwartender Widerstand würde notwendige Maßnahmen zumindest verzögern. Dafür ist keine Zeit.
• Bei Arten, deren Fortpflanzung als Massenereignis stattfindet, gibt es eine Schwelle, bei der die Anzahl der Tiere – auch wenn sie aus menschlicher Sicht noch gewaltig wirkt – für die erforderliche Dynamik nicht mehr ausreicht und die Art ausstirbt (siehe z.B. Wandertaube (Ectopistes migratorius, extinct, EX)). Aufgrund der langen Generationsdauer von rund 15 Jahren und des konstant rückläufigen Bestandes ist es nicht unwahrscheinlich, dass das Zusammenbrechen unmittelbar bevorsteht und ohne einen aktiven Aufbau des Bestandes nicht aufzuhalten sein wird.
2. Der Europäische Aal verbleibt in Anhang II des WA, was einen geregelten internationalen Handel erlaubt. Fang und Handel werden mit dem Ziel eines möglichst schnellen Aufbaus eines stabilen und steigenden Aalbestandes neu geregelt. Die Akteure werden weitgehend in den Aufbau des Bestandes eingebunden, es sollte für sie nach Möglichkeit wirtschaftlich attraktiv und mit einer Zukunftsperspektive verbunden sein. Ohne eine massive Einschränkung der Entnahme von Aalen geht es nicht, aber es muss auch klar
sein, dass es bei einem steigenden Bestand wieder zu Lockerungen kommen wird. Eine Entnahme aus der Natur wird deshalb zunächst nur noch zulässig sein, wenn dieser Entnahme ein mehrfach größerer positiver Effekt auf die Population gegenübersteht. Wenn diese Aufgabe als Kraftakt angegangen wird, ist zu erwarten, dass sich auch schnell Erfolge erkennen lassen – und damit Lockerungen der Einschränkungen „in Sichtweite" sind.
Notwendig wäre:
• Keine Hobbyfischerei auf Aale in allen Gewässern für zunächst fünf Jahre. Danach muss eine Neubewertung der Situation erfolgen.
• Keine Berufsfischerei auf Aale im Meer und stromab von Wasserkraftwerken. Oberhalb von Wasserkraftwerken sind der Einsatz und die Kenntnisse der Berufsfischer erforderlich, um die Aale dort möglichst vollständig abzufischen und ohne Ausnahme zur Einbringung in die Unterläufe der Flüsse zu überführen. Die Finanzierung der Fischer erfolgt aus einem Topf der WKW-Betreiber.
• Der Fang von Jungaalen an der Atlantikküste soll unter im Folgenden erläuterten Bedingungen gestattet werden: Art und Umfang der Fangaktivitäten sind genau zu definieren und von Jahr zu Jahr unverändert durchzuführen und zu dokumentieren, um den Trend beurteilen zu können. Eine Fanggenehmigung darf nur erteilt werden, wenn bereits im Jahr der Entnahme der Jungfische pro 100 entnommene Jungtiere 20 laichbereite erwachsene Tiere eingebracht werden. Diese Tiere sind ausnahmslos aus Mästereien zu beziehen und dann im Mündungsbereich von Flüssen (ungefähr dort, wo sie selbst einmal als Jungaale gefangen wurden) auszusetzen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Tiere in diejenige Meeresströmung finden, welche zu dem Laichgebiet führt. Die hohe Anzahl der auszubringenden Tiere liegt sicher sehr weit über der natürlichen Überlebensrate in diesem Lebensabschnitt, ist aber für einen schnellen Erfolg zunächst notwendig und soll später bei einer Erholung des Bestandes angemessen angepasst werden. Für alle gefangenen Jungaale ist die Kompensation durch Aussetzen erwachsener Tiere durchzuführen – unabhängig davon, ob die Jungtiere in Mästereien gegeben, exportiert oder ausgesetzt werden.
• Verbot des Imports und der Haltung von Aalen anderer Arten. Der Europäische Aal soll eine teure Delikatesse sein, für die es keine billigere Alternative gibt. Nur dann lassen sich Mästereien, die einen wesentlichen Teil ihrer gemästeten Tiere entlassen müssen, wirtschaftlich betreiben und das Artenschutzkonzept kann überhaupt aufgehen. Ein weiterer Grund ist die Verantwortung, dass Schutzmaßnahmen für eine Art nicht zu einer zusätzlichen Belastung für andere, bereits bedrohte Arten führen dürfen. Abschließend ist zu bemerken, dass es letztlich auf drei Szenarien hinausläuft:
• ein totales Nutzungsverbot mit dem Aus für die jetzigen Nutzer und unklaren Folgen für den Aal 1–2025
• ein Fortführen der unwirksamen Maßnahmen führt in Kürze zur Ausrottung des Europäischen Aals und damit ebenfalls zum Aus für die Nutzer
• Nutzungseinschränkungen und -auflagen in vorübergehend erheblichem Umfang, aber Erhalt des Aals und Perspektiven für die Nutzer
In den letzten Jahrzehnten sind notwendige Nutzungseinschränkungen regelmäßig bis zur Unwirksamkeit kleinverhandelt worden und die Nutzer des Aals wurden nicht zu wirksamen Maßnahmen verpflichtet. Das ist die wesentliche Ursache dafür, dass der Europäische Aal heute am Rand des Verschwindens steht. Es sollte nicht vergessen werden, dass sich mit der Ausrottung einer Art auch sämtliche Wünsche nach ihrer Nutzung erledigt haben.